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DAS BUCH MORONI
6. KAPITEL
  7 Und sie waren streng darauf bedacht, daß es unter ihnen akein Übeltun gebe; und bei wem gefunden wurde, daß er Übles beging, und wenn bdrei Zeugen der Kirche ihn vor den cÄltesten schuldig sprachen und er nicht umkehrte und dnicht bekannte, dessen Name wurde eausgelöscht, und er wurde nicht dem Volk Christi zugezählt.

Fußnoten
7a
LuB 20:54.
  54 und zu sehen, daß es in der Kirche kein Übeltun gibt, auch keine aHärte gegeneinander, weder Lügen noch Verleumden, noch büble Nachrede,
b
LuB 42:80–81.
  80 Und wenn jemand, Mann oder Frau, Ehebruch begeht, so soll vor zwei oder mehr Ältesten der Kirche gegen ihn oder sie vorgegangen werden, und jedes Wort gegen ihn oder sie soll von zwei Zeugen aus der Kirche, nicht aber vom Feind, bestätigt werden; aber wenn es mehr als zwei Zeugen gibt, ist es besser.
c
Al 6:1.
  1 Und nun begab es sich: Nachdem Alma mit seiner Rede an das Volk der Kirche, die in der Stadt Zarahemla aufgerichtet war, zu Ende gekommen war, aordinierte er gemäß der Ordnung Gottes durch Auflegen seiner bHände Priester und cÄlteste, die der Kirche vorstehen und über sie dwachen sollten.
d
e
Ex 32:33.
LuB 20:83.
  83 und auch, wenn jemand aus der Kirche aausgestoßen worden ist, damit sein Name aus dem allgemeinen Namensverzeichnis der Kirche gelöscht werde.