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DAS BUCH HELAMAN
14. KAPITEL
  29 und dies zu dem Zweck, daß derjenige, der glaubt, errettet werde und daß über diejenigen, die nicht glauben, ein rechtschaffenes aGericht komme; und auch, wenn sie schuldig gesprochen werden, so bringen sie selbst ihren Schuldspruch über sich.

Fußnoten
29a