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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 76
  51 sie sind diejenigen, die das Zeugnis von Jesus empfangen haben und aan seinen Namen geglaubt haben und nach der bArt seiner Grablegung cgetauft worden sind, indem sie in seinem Namen im dWasser begraben wurden, und dies gemäß dem Gebot, das er gegeben hat—

Fußnoten
51a
LuB 20:25–27, 37.
  25 damit alle, die aglauben und sich in seinem heiligen Namen taufen lassen und im Glauben bis ans Ende bausharren, errettet werden können—
b
LuB 128:13.
  13 Infolgedessen wurde das aTaufbecken als bSinnbild des Grabes eingerichtet, und es muß, dem Gebot gemäß, unterhalb des Ortes sein, wo sich die Lebenden gewöhnlich versammeln, um so die Lebenden und die Toten darzustellen, und damit alles sein Gleichnis habe und damit es miteinander im Einklang sei—das Irdische soll mit dem übereinstimmen, was himmlisch ist, wie Paulus es im 1. Korintherbrief 15:46–47 und 48 gesagt hat:
c
d
Röm 6:3–5.