Die heiligen Schriften      Studienhilfen  | Suchen  | Optionen  | markiert  | Hilfe  | Deutsch 
Drucken   < Zurück  Weiter >
Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 72
  7 Und die Pflicht des aBischofs soll durch die Gebote, die gegeben worden sind, sowie durch die Stimme der Konferenz kundgetan werden.

Fußnoten
7a
LuB 42:31.
  31 Und wenn ihr von aeurer Habe mit den bArmen teilt, so tut ihr es mir; und es soll vor den cBischof meiner Kirche und seine Ratgeber gelegt werden, zwei von den Ältesten oder Hohenpriestern, wie er sie zu diesem Zweck bestimmen mag oder schon bestimmt und deingesetzt hat.
LuB 46:27.
  27 Und dem aBischof der Kirche und denen, die Gott bestimmt und ordiniert, daß sie über die Kirche wachen und daß sie Älteste für die Kirche seien, denen wird es gegeben sein, alle diese Gaben zu bunterscheiden, damit nicht jemand unter euch etwas vorgebe und doch nicht von Gott sei.
LuB 58:17–18.
  17 Und wer auch immer in diesem Auftrag steht, der ist dazu bestimmt, aRichter in Israel zu sein, so wie es in alten Tagen war, daß er die Ländereien des Erbes Gottes bdessen Kindern zuteile
LuB 107:87–88.
  87 Auch die Pflicht des Präsidenten über das Priestertum Aarons ist es, über achtundvierzig aPriester zu präsidieren und mit ihnen zu Rate zu sitzen, sie die Pflichten ihres Amtes zu lehren, wie es in den Bündnissen angegeben ist—