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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 72
  3 Und wahrlich, darin habt ihr weise gehandelt, denn der Herr verlangt von der Hand jedes aTreuhänders, daß er bRechenschaft über seine cTreuhandschaft ablege, sowohl in der Zeit als auch in der Ewigkeit.

Fußnoten
3a
b
LuB 42:32.
  32 Und es wird sich begeben: Nachdem es dem Bischof meiner Kirche vorgelegt worden ist und nachdem er diese Zeugnisse über die aWeihung des Eigentums meiner Kirche empfangen hat, daß es der Kirche nicht mehr genommen werden kann, in Übereinstimmung mit meinen Geboten, dann wird jedermann als bTreuhänder über seinem Eigentum oder dem, was er durch Weihung empfangen hat—soviel, wie cfür ihn und seine Familie ausreichend ist—vor mir drechenschaftspflichtig sein.
LuB 104:11–13.
  11 Es ist nach meiner Weisheit; darum gebe ich euch das Gebot, euch zu organisieren und einem jeden seine aTreuhandschaft zu bestimmen,
c
Lk 19:11–27.