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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 70
  16 afür Nahrung und für Kleidung, für ein Erbteil, für Häuser und für Land, in was für Umstände auch immer ich, der Herr, sie stellen werde und wohin auch immer ich, der Herr, sie senden werde.

Fußnoten
16a
LuB 59:16–20.
  16 wahrlich, ich sage: Insofern ihr dies tut, so gehört euch die Fülle der Erde, die Tiere des Feldes und die Vögel der Luft und das, was auf die Bäume klettert und auf der Erde läuft,