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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 70
  12 Wer bestimmt ist, in geistlichen Belangen zu wirken, der ist aseines Lohnes wert, ja, wie diejenigen, die bestimmt sind, in einer Treuhandschaft in zeitlichen Belangen zu wirken,

Fußnoten
12a
Lk 10:7.