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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 68
  20 Und auch ein buchstäblicher Abkömmling Aarons muß von dieser Präsidentschaft als solcher bestimmt und für würdig befunden und agesalbt und unter den Händen dieser Präsidentschaft bordiniert werden, andernfalls sind sie nicht gesetzlich bevollmächtigt, in ihrem Priestertum zu amtieren.

Fußnoten
20a
b