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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 68
  19 Aber da ein aHoherpriester des Melchisedekischen Priestertums die Vollmacht hat, in allen geringeren Ämtern zu amtieren, darf er im Amt des bBischofs amtieren, wenn kein buchstäblicher Abkömmling Aarons gefunden werden kann; Voraussetzung ist, daß er berufen und unter den Händen der Ersten Präsidentschaft des Melchisedekischen Priestertums zu dieser Macht eingesetzt und ordiniert wird.

Fußnoten
19a
b