Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 68
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Aber da ein des Melchisedekischen Priestertums die Vollmacht hat, in allen geringeren Ämtern zu amtieren, darf er im Amt des bBischofs amtieren, wenn kein buchstäblicher Abkömmling Aarons gefunden werden kann; Voraussetzung ist, daß er berufen und unter den Händen der Ersten Präsidentschaft des Melchisedekischen Priestertums zu dieser Macht eingesetzt und ordiniert wird.
Fußnoten
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