Die heiligen Schriften      Studienhilfen  | Suchen  | Optionen  | markiert  | Hilfe  | Deutsch 
Drucken   < Zurück  Weiter >
Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 64
  12 Und wer von seinen Sünden nicht umkehrt und sie nicht bekennt, den sollt ihr vor die aKirche bringen und mit ihm verfahren, wie die Schrift es euch sagt, sei es durch Gebot oder durch Offenbarung.

Fußnoten
12a
LuB 42:80–93.
  80 Und wenn jemand, Mann oder Frau, Ehebruch begeht, so soll vor zwei oder mehr Ältesten der Kirche gegen ihn oder sie vorgegangen werden, und jedes Wort gegen ihn oder sie soll von zwei Zeugen aus der Kirche, nicht aber vom Feind, bestätigt werden; aber wenn es mehr als zwei Zeugen gibt, ist es besser.