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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 46
  3 Doch ist es euch geboten, aniemals jemanden aus euren öffentlichen Versammlungen, die vor der Welt gehalten werden, auszustoßen.

Fußnoten
3a
3 Ne 18:22–25.
  22 Und siehe, ihr sollt euch oft versammeln; und ihr sollt niemandem verbieten, zu euch zu kommen, wenn ihr euch versammelt, sondern zulassen, daß sie zu euch kommen, und es ihnen nicht verbieten;