Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 42
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Und es wird sich begeben: Nachdem es dem Bischof meiner Kirche vorgelegt worden ist und nachdem er diese Zeugnisse über die aWeihung des Eigentums meiner Kirche empfangen hat, daß es der Kirche nicht mehr genommen werden kann, in Übereinstimmung mit meinen Geboten, dann wird jedermann als bTreuhänder über seinem Eigentum oder dem, was er durch Weihung empfangen hat—soviel, wie ihn und seine Familie ausreichend ist—vor mir drechenschaftspflichtig sein.
Fußnoten
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