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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 24
  15 Und awo auch immer ihr eintretet, und man empfängt euch nicht in meinem Namen, da sollt ihr einen Fluch statt eines Segens hinterlassen, indem ihr zum Zeugnis gegen sie den bStaub von euren Füßen schüttelt und eure Füße am Wegesrand säubert.

Fußnoten
15a
Mt 10:11–15.
b
Mk 6:11.
Lk 10:11.
LuB 60:15.
  15 Und aschüttle den Staub von deinen Füßen gegen diejenigen, die dich nicht empfangen, nicht in ihrer Gegenwart, damit du sie nicht zum Zorn reizt, sondern im Verborgenen; und wasche deine Füße zum Zeugnis gegen sie am Tag des Gerichts.
LuB 75:19–22.
  19 Und wo auch immer ihr ein Haus betretet, und man empfängt euch, da hinterlaßt euren Segen auf jenem Haus.
LuB 99:4–5.
  4 Und wer auch immer dich averwirft, der wird von meinem Vater und seinem Haus verworfen werden; und du sollst dir an verborgener Stelle am Weg zum Zeugnis gegen ihn bdie Füße säubern.