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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 20
  66 aber die präsidierenden Ältesten, reisenden Bischöfe, Hohenräte, Hohenpriester und Ältesten haben das Recht, dort zu ordinieren, wo es keinen Zweig der Kirche gibt, so daß man zur Abstimmung aufrufen könnte.

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