Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 20
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aber die präsidierenden Ältesten, reisenden Bischöfe, Hohenräte, Hohenpriester und Ältesten haben das Recht, dort zu ordinieren, wo es keinen Zweig der Kirche gibt, so daß man zur Abstimmung aufrufen könnte.
Fußnoten
Es gibt keine Fußnoten.
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