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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 20
  65 Niemand soll zu irgendeinem Amt in dieser Kirche aordiniert werden, wo es einen ordnungsgemäß organisierten Zweig derselben gibt, ohne die bAbstimmung in jener Kirche;

Fußnoten
65a
b
LuB 26:2.
  2 Und alles soll in der Kirche mit aallgemeiner Zustimmung getan werden, durch viel Beten und Glauben, denn alles sollt ihr durch Glauben empfangen. Amen.