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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 20
  46 Die aPflicht des Priesters ist es, zu predigen, zu blehren, zu erläutern, zu ermahnen und zu taufen und das Abendmahl zu segnen

Fußnoten
46a
LuB 84:111.
  111 Und siehe, die aHohenpriester sollen reisen, ebenso die Ältesten, ebenso die geringeren bPriester; aber die cDiakone und dLehrer sollen bestimmt werden, über die Kirche zu ewachen und ortsständige geistliche Diener für die Kirche zu sein.
LuB 107:61.
  61 und auch aPriester, um über diejenigen zu präsidieren, die das Amt eines Priesters haben;
b