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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 136
  25 Wenn du von deinem Nächsten borgst, sollst du das aGeborgte zurückgeben; und wenn du nicht zurückzahlen kannst, so gehe gleich zu deinem Nächsten und sage es ihm, damit er dich nicht schuldig spreche.

Fußnoten
25a
Ps 37:21.
Mos 4:28.
  28 Und ich möchte, daß ihr daran denkt, daß jeder von euch, der von seinem Nachbarn borgt, das Geborgte so zurückgibt, wie er es vereinbart hat, denn sonst begehst du Sünde; und vielleicht bist du der Anlaß, daß auch dein Nachbar Sünde begeht.