Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 134
8
Wir glauben, daß das Begehen eines Verbrechens gemäß der Art des Verstoßes werden soll, daß Mord, Hochverrat, Raub, Diebstahl und Landfriedensbruch in jeder Hinsicht gemäß ihrer Strafbarkeit und der Absicht, unter den Menschen Böses zu stiften, bestraft werden sollen, und zwar nach den Gesetzen jener Regierung, wo der Verstoß begangen worden ist; und für den öffentlichen Frieden und die öffentliche Ruhe sollen alle Menschen eintreten und nach Kräften dazu beitragen, daß diejenigen, die gegen gute Gesetze verstoßen, der Bestrafung zugeführt werden.
Fußnoten
|