Die heiligen Schriften      Studienhilfen  | Suchen  | Optionen  | markiert  | Hilfe  | Deutsch 
Drucken   < Zurück  Weiter >
Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 134
  8 Wir glauben, daß das Begehen eines Verbrechens gemäß der Art des Verstoßes abestraft werden soll, daß Mord, Hochverrat, Raub, Diebstahl und Landfriedensbruch in jeder Hinsicht gemäß ihrer Strafbarkeit und der Absicht, unter den Menschen Böses zu stiften, bestraft werden sollen, und zwar nach den Gesetzen jener Regierung, wo der Verstoß begangen worden ist; und für den öffentlichen Frieden und die öffentliche Ruhe sollen alle Menschen eintreten und nach Kräften dazu beitragen, daß diejenigen, die gegen gute Gesetze verstoßen, der Bestrafung zugeführt werden.

Fußnoten
8a
Al 30:7–11.
  7 Nun gab es kein Gesetz gegen die aGlaubensansichten eines Menschen; denn es war streng gegen die Gebote Gottes, daß es ein Gesetz gäbe, wodurch die Menschen auf ungleiche Grundlage gestellt würden.
LuB 42:84–87.
  84 Und wenn ein Mann oder eine Frau einen Raub verübt, so soll er oder sie dem Gesetz des Landes überantwortet werden.