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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 134
  4 Wir glauben, daß die Religion von Gott eingerichtet worden ist und daß die Menschen ihm, und nur ihm, für die Ausübung derselben verantwortlich sind, sofern ihre religiösen Ansichten sie nicht dazu veranlassen, die Rechte und Freiheiten anderer zu verletzen; aber wir glauben nicht, daß menschliches Gesetz das Recht hat, sich einzumischen und Regeln für die aGottesverehrung vorzuschreiben, um Gewissenszwang auszuüben oder Formen öffentlicher oder privater Gottesverehrung zu diktieren; daß staatliche Behörden das Verbrechen unterbinden sollen, aber niemals das Gewissen überwachen; Missetat bestrafen sollen, aber niemals die Freiheit der Seele unterdrücken.

Fußnoten
4a
Al 21:21–22.
  21 Und er freute sich über sie, und er lehrte sie vieles. Und er verkündete ihnen auch, daß sie ein Volk seien, das ihm unterstehe, und daß sie ein freies Volk seien, daß sie von den Bedrückungen durch den König, seinen Vater, frei seien; denn sein Vater habe ihm gewährt, daß er das Volk im Land Ischmael und im ganzen umliegenden Land regiere.
GA 11.
  11 Wir beanspruchen das aRecht, den Allmächtigen Gott zu verehren, wie es uns das beigene cGewissen gebietet, und gestehen allen Menschen das gleiche Recht zu, mögen sie dverehren, wie oder wo oder was sie wollen.