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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 132
  7 Und wahrlich, ich sage euch: Die aBedingungen dieses Gesetzes sind: Alle Bündnisse, Verträge, Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, bEide, Gelöbnisse, Handlungen, Bindungen, Vereinbarungen und Erwartungen, die nicht sowohl für die Zeit als auch für alle Ewigkeit geschlossen und eingegangen und vom cHeiligen Geist der Verheißung dgesiegelt werden—durch den, der gesalbt ist—, und das auch auf höchst heilige Weise durch eOffenbarung und Gebot mittels meines Gesalbten, den ich dazu bestimmt habe, auf Erden diese Macht innezuhaben (und ich habe meinen Knecht Joseph bestimmt, daß er diese Macht in den letzten Tagen innehaben soll, und es gibt auf Erden zu einer Zeit immer nur einen, dem diese Macht und die fSchlüssel dieses Priestertums übertragen sind), haben bei der Auferstehung von den Toten und danach keinerlei Wirksamkeit, Kraft und Gültigkeit; denn alle Verträge, die nicht zu diesem Zweck geschlossen werden, haben ein Ende, wenn die Menschen tot sind.

Fußnoten
7a
LuB 88:38–39.
  38 Und jedem Reich ist ein aGesetz gegeben; und zu jedem Gesetz gibt es auch gewisse Grenzen und Bedingungen.
b
c
d
e
f