Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 132
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Und weiter, was das Gesetz des Priestertums betrifft: Wenn ein Mann eine aJungfrau ehelicht und den Wunsch hat, noch andere zu ehelichen, und die erste gibt ihre Zustimmung, und wenn er dann die zweite ehelicht, und sie sind Jungfrauen und haben sich keinem anderen Mann versprochen, dann ist er gerechtfertigt; er kann keinen Ehebruch begehen, denn sie sind ihm gegeben, und mit dem, was ihm gehört und keinem anderen, kann er keinen Ehebruch begehen.
Fußnoten
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