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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 128
  12 Hierin liegt aHerrlichkeit und bEhre und cUnsterblichkeit und ewiges Leben: Die Verordnung der Taufe mit Wasser, daß man darin duntergetaucht wird, um dem Gleichnis der Toten zu entsprechen, damit ein Grundsatz mit dem anderen im Einklang sei; wenn man im Wasser untergetaucht wird und aus dem Wasser hervorkommt, so ist das ein Gleichnis der Auferstehung der Toten, die aus ihrem Grab hervorkommen; darum wurde diese Verordnung eingeführt, um eine Beziehung zur Verordnung der Taufe für die Toten herzustellen, denn sie ist ein Gleichnis der Toten.

Fußnoten
12a
b
c
d