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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 127
  6 Wahrlich, so spricht der Herr zu euch in bezug auf eure Toten: Wenn jemand von euch afür eure Toten getauft wird, so soll es einen bBerichtführer geben, und er soll Augenzeuge eurer Taufen sein; er soll mit eigenen Ohren hören, damit er der Wahrheit gemäß bezeugen kann, spricht der Herr,

Fußnoten
6a
1 Kor 15:29.
LuB 128:13, 18.
  13 Infolgedessen wurde das aTaufbecken als bSinnbild des Grabes eingerichtet, und es muß, dem Gebot gemäß, unterhalb des Ortes sein, wo sich die Lebenden gewöhnlich versammeln, um so die Lebenden und die Toten darzustellen, und damit alles sein Gleichnis habe und damit es miteinander im Einklang sei—das Irdische soll mit dem übereinstimmen, was himmlisch ist, wie Paulus es im 1. Korintherbrief 15:46–47 und 48 gesagt hat:
b
LuB 128:2–4, 7.
  2 Ich habe euch einige Worte der Offenbarung in bezug auf einen Berichtführer geschrieben. Hinsichtlich dieser Sache habe ich noch einige weitere Einblicke gehabt, die ich nun bestätige. Das heißt, ich hatte in meinem vorigen Brief gesagt, es müsse ein aBerichtführer da sein, der Augenzeuge sein und auch mit eigenen Ohren hören solle, damit er vor dem Herrn der Wahrheit gemäß einen Bericht geben könne.