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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 124
  29 Denn kein aTaufbecken gibt es auf der Erde, wo sie, meine Heiligen, für diejenigen bgetauft werden können, die tot sind—

Fußnoten
29a
LuB 128:13.
  13 Infolgedessen wurde das aTaufbecken als bSinnbild des Grabes eingerichtet, und es muß, dem Gebot gemäß, unterhalb des Ortes sein, wo sich die Lebenden gewöhnlich versammeln, um so die Lebenden und die Toten darzustellen, und damit alles sein Gleichnis habe und damit es miteinander im Einklang sei—das Irdische soll mit dem übereinstimmen, was himmlisch ist, wie Paulus es im 1. Korintherbrief 15:46–47 und 48 gesagt hat:
b
1 Kor 15:29.
LuB 127:6.
  6 Wahrlich, so spricht der Herr zu euch in bezug auf eure Toten: Wenn jemand von euch afür eure Toten getauft wird, so soll es einen bBerichtführer geben, und er soll Augenzeuge eurer Taufen sein; er soll mit eigenen Ohren hören, damit er der Wahrheit gemäß bezeugen kann, spricht der Herr,
LuB 138:33.
  33 Man belehrte sie über aGlauben an Gott, die Umkehr von der Sünde, die bstellvertretende Taufe zur cSündenvergebung, die dGabe des Heiligen Geistes durch Händeauflegen