Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
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Dagegen sind andere Beamte der Kirche, die nicht den Zwölf und auch nicht den Siebzigern angehören, nicht verpflichtet, zu allen Nationen zu reisen, sondern sie sollen reisen, wie es ihre Umstände zulassen, ungeachtet dessen, daß sie ebenso hohe und verantwortungsvolle Ämter in der Kirche innehaben mögen.
Fußnoten
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