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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
  86 Und auch die Pflicht des Präsidenten über das Amt der aLehrer ist es, über vierundzwanzig Lehrer zu präsidieren und mit ihnen zu Rate zu sitzen und sie die Pflichten ihres Amtes zu lehren, wie in den Bündnissen angegeben.

Fußnoten
86a
LuB 20:53–60.
  53 Die aPflicht des Lehrers ist es, immer über die Kirche zu bwachen und bei ihnen zu sein und sie zu stärken