Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
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Und die Präsidentschaft des Rates des Hohen Priestertums hat die Macht, weitere Hohepriester, nämlich zwölf, zu berufen, daß sie als Ratgeber behilflich sind; und so hat die Präsidentschaft des Hohen Priestertums mit ihren Ratgebern die Macht, gemäß den Gesetzen der Kirche aufgrund von Zeugnis zu entscheiden.
Fußnoten
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