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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
  72 und auch, um aRichter in Israel zu sein, um die Angelegenheiten der Kirche zu führen, um über Übertreter zu Gericht zu sitzen, aufgrund von Zeugnis, wie es ihm gemäß den Gesetzen vorgelegt wird, mit dem Beistand seiner Ratgeber, die er sich aus den Ältesten der Kirche erwählt hat oder erwählen wird.

Fußnoten
72a
LuB 58:17–18.
  17 Und wer auch immer in diesem Auftrag steht, der ist dazu bestimmt, aRichter in Israel zu sein, so wie es in alten Tagen war, daß er die Ländereien des Erbes Gottes bdessen Kindern zuteile