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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
  60 wahrlich, ich sage euch, spricht der Herr der Heerscharen, es muß notwendigerweise apräsidierende Älteste geben, um über diejenigen zu präsidieren, die das Amt eines Ältesten haben;

Fußnoten
60a
LuB 107:89–90.
  89 Weiter, die Pflicht des Präsidenten über das Amt der aÄltesten ist es, über sechsundneunzig Älteste zu präsidieren und mit ihnen zu Rate zu sitzen und sie gemäß den Bündnissen zu belehren.