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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
  38 Es ist die Pflicht des reisenden Hohen Rates, sich an die aSiebziger zu wenden, wenn sie Hilfe benötigen, um die verschiedenen Aufgaben zu erfüllen, wie das Predigen und Vollziehen des Evangeliums, und nicht an irgend jemand anderen.

Fußnoten
38a