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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
  33 Die Zwölf sind ein reisender präsidierender Hoher Rat, der im Namen des Herrn unter der Leitung der Präsidentschaft der Kirche und im Einklang mit der Einrichtung des Himmels amtieren soll, der die Kirche aufbauen und alle Angelegenheiten derselben in allen Nationen ordnen soll, zuerst bei den aAndern und danach bei den Juden.

Fußnoten
33a
1 Ne 13:42.
  42 Und die Zeit wird kommen, da er sich allen Nationen offenbaren wird, den aJuden ebenso wie den Andern; und nachdem er sich den Juden und auch den Andern offenbart hat, wird er sich den Andern offenbaren und ebenso den Juden, und die bLetzten werden die Ersten sein, und die cErsten werden die Letzten sein.
3 Ne 16:4–13.
  4 Und ich gebiete euch, diese aWorte niederzuschreiben, wenn ich gegangen bin; damit mein Volk zu Jerusalem, die, die mich gesehen haben und während meines geistlichen Wirkens bei mir gewesen sind, falls es so ist, daß sie nicht in meinem Namen den Vater bitten, so daß sie durch den Heiligen Geist Kenntnis von euch erhalten mögen und auch von den anderen Stämmen, von denen sie nicht wissen, damit diese Worte, die ihr niederschreiben werdet, bewahrt bleiben und den bAndern kundgetan werden, damit der Überrest ihrer Nachkommen, die wegen ihres Unglaubens über das Antlitz der Erde zerstreut sein werden, durch die Fülle der Andern heimgebracht werde oder dahin gebracht werde, daß sie mich, ihren Erlöser, cerkennen.
LuB 90:8–9.
  8 damit sie dadurch vervollkommnet werden in ihrem geistlichen Dienst für die Errettung Zions und der Nationen Israels und der Andern, aller, die glauben werden;