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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
  32 Und falls irgendeine Entscheidung dieser Kollegien nicht auf rechtschaffene Weise getroffen wird, kann sie einer allgemeinen Versammlung der verschiedenen Kollegien vorgelegt werden, welche die geistigen Autoritäten der Kirche bilden; sonst aber gibt es gegen ihre Entscheidung keine Berufung.

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