Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
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Und falls irgendeine Entscheidung dieser Kollegien nicht auf rechtschaffene Weise getroffen wird, kann sie einer allgemeinen Versammlung der verschiedenen Kollegien vorgelegt werden, welche die geistigen Autoritäten der Kirche bilden; sonst aber gibt es gegen ihre Entscheidung keine Berufung.
Fußnoten
Es gibt keine Fußnoten.
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