Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
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Die Entscheidungen dieser Kollegien, oder von einem davon, sollen in aller aRechtschaffenheit getroffen werden, in Heiligkeit und Herzensdemut, mit Sanftmut und Langmut und Glauben und und Erkenntnis, Mäßigung, Geduld, Gottesfurcht, brüderlichem Wohlwollen und Nächstenliebe;
Fußnoten
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