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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
  30 Die Entscheidungen dieser Kollegien, oder von einem davon, sollen in aller aRechtschaffenheit getroffen werden, in Heiligkeit und Herzensdemut, mit Sanftmut und Langmut und Glauben und bTugend und Erkenntnis, Mäßigung, Geduld, Gottesfurcht, brüderlichem Wohlwollen und Nächstenliebe;

Fußnoten
30a
LuB 121:36.
  36 daß die aRechte des Priestertums untrennbar mit den bMächten des Himmels verbunden sind und daß die Mächte des Himmels nur nach den Grundsätzen der cRechtschaffenheit beherrscht und gebraucht werden können.
b
LuB 121:41.
  41 Kraft des Priestertums kann und soll keine Macht und kein Einfluß anders geltend gemacht werden als anur mit überzeugender Rede, mit bLangmut, mit Milde und Sanftmut und mit ungeheuchelter Liebe,