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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
  23 Die azwölf reisenden Räte sind berufen, die Zwölf bApostel oder besonderen Zeugen des Namens Christi in aller Welt zu sein—so unterscheiden sie sich von anderen Beamten in der Kirche durch die Pflichten ihrer Berufung.

Fußnoten
23a
LuB 107:33–35.
  33 Die Zwölf sind ein reisender präsidierender Hoher Rat, der im Namen des Herrn unter der Leitung der Präsidentschaft der Kirche und im Einklang mit der Einrichtung des Himmels amtieren soll, der die Kirche aufbauen und alle Angelegenheiten derselben in allen Nationen ordnen soll, zuerst bei den aAndern und danach bei den Juden.
b