Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
23
Die azwölf reisenden Räte sind berufen, die Zwölf oder besonderen Zeugen des Namens Christi in aller Welt zu sein—so unterscheiden sie sich von anderen Beamten in der Kirche durch die Pflichten ihrer Berufung.
Fußnoten
|