Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
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Die reisenden Räte sind berufen, die Zwölf bApostel oder besonderen Zeugen des Namens Christi in aller Welt zu sein—so unterscheiden sie sich von anderen Beamten in der Kirche durch die Pflichten ihrer Berufung.
Fußnoten
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