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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
  17 Aber da ein Hoherpriester des Melchisedekischen Priestertums die Vollmacht hat, in allen geringeren Ämtern zu amtieren, darf er im Amt des Bischofs amtieren, wenn kein buchstäblicher Abkömmling Aarons gefunden werden kann; Voraussetzung ist, daß er berufen und unter den Händen der aPräsidentschaft des Melchisedekischen Priestertums zu dieser Macht eingesetzt und bordiniert wird.

Fußnoten
17a
LuB 68:15.
  15 darum sollen sie aHohepriester sein, die würdig sind, und sie sollen von der bErsten Präsidentschaft des Melchisedekischen Priestertums bestimmt werden, außer es sind cbuchstäbliche Abkömmlinge Aarons.
b