Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
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Aber da ein Hoherpriester des Melchisedekischen Priestertums die Vollmacht hat, in allen geringeren Ämtern zu amtieren, darf er im Amt des Bischofs amtieren, wenn kein buchstäblicher Abkömmling Aarons gefunden werden kann; Voraussetzung ist, daß er berufen und unter den Händen der des Melchisedekischen Priestertums zu dieser Macht eingesetzt und bordiniert wird.
Fußnoten
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