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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
  16 Niemand hat ein gesetzliches Recht auf dieses Amt, die Schlüssel dieses Priestertums innezuhaben, außer er sei ein abuchstäblicher Abkömmling Aarons.

Fußnoten
16a
LuB 68:14–21.
  14 Es gibt später noch, zu der vom Herrn bestimmten Zeit, weitere aBischöfe, die für die Kirche eingesetzt werden sollen, um zu dienen, so wie der erste;
LuB 107:68–76.
  68 Darum ist das Amt des Bischofs diesem nicht gleich; denn das Amt des aBischofs besteht darin, in allen zeitlichen Belangen zu amtieren;