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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
  12 Hohepriester und Älteste sollen in geistigen Belangen amtieren, im Einklang mit den Bündnissen und Geboten der Kirche; und sie haben das Recht, in all diesen Ämtern der Kirche zu amtieren, wenn keine höheren Autoritäten anwesend sind.

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