Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 107
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Hohepriester und Älteste sollen in geistigen Belangen amtieren, im Einklang mit den Bündnissen und Geboten der Kirche; und sie haben das Recht, in all diesen Ämtern der Kirche zu amtieren, wenn keine höheren Autoritäten anwesend sind.
Fußnoten
Es gibt keine Fußnoten.
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