Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 104
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Solange er aber volle Gemeinschaft genießt und in seiner Treuhandschaft treu und weise ist, soll dies dem Schatzmeister ein Zeichen sein, daß der Schatzmeister ihm nichts verweigern soll.
Fußnoten
Es gibt keine Fußnoten.
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