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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 104
  45 Denn siehe, ich habe für seinen aVater ein Erbteil zu seinem Unterhalt zurückbehalten; darum soll er dem Haus meines Knechtes Joseph Smith jun. zugerechnet werden.

Fußnoten
45a
LuB 90:20.
  20 Und laß meinen abejahrten Knecht Joseph Smith sen. mit seiner Familie an dem Platz verbleiben, wo er jetzt lebt; und laß einen Verkauf nicht zu, bis der Mund des Herrn es verfügt.