Die heiligen Schriften
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102
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Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 102
30 Hinsichtlich ihrer Entscheidungen besteht ein Unterschied zwischen dem auswärtigen Hohen Rat, oder den auswärtigen reisenden Hohenpriestern, und dem
a
reisenden
Hohen Rat, der aus den zwölf
b
Aposteln
besteht.
Fußnoten
30
a
LuB 107:23–24, 35–38
.
23 Die
a
zwölf
reisenden Räte sind berufen, die Zwölf
b
Apostel
oder besonderen Zeugen des Namens Christi in aller Welt zu sein—so unterscheiden sie sich von anderen Beamten in der Kirche durch die Pflichten ihrer Berufung.
b
SF
Apostel
.
Die offiziellen heiligen Schriften der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
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.
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.
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