Lehre und Bündnisse
ABSCHNITT 102
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Und die Ratsmitglieder, die bestimmt worden sind, vor dem Rat zu sprechen, sollen, nachdem das Beweismaterial geprüft worden ist, den Fall in seinem wahren Licht vor dem Rat vortragen; und ein jeder soll unparteiisch und sprechen.
Fußnoten
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